Strukturreform

FAQ

zur Strukturreform der Landeskirche Braunschweig – vom 20.02.2026

Wie ist es zu dieser Entscheidung gekommen? Wer hat woran gearbeitet? Was bedeutet das konkret für die Menschen, die vor Ort Verantwortung tragen – im Haupt- und Ehrenamt? Und was wird sich in den kommenden Jahren tatsächlich verändern: bei Propsteien, Regionalkirchengemeinden, Verwaltung und den Aufgaben an den kirchlichen Orten?

In den folgenden Texten geben wir einen gut verständlichen Überblick: über die Gründe, die Ziele, den Weg der Erarbeitung – und darüber, wie es jetzt weitergeht.

Warum hat die Landessynode die Strukturreform beschlossen?

Unsere Landeskirche steht vor tiefgreifenden Veränderungen. Die Zahl der Kirchenmitglieder geht jährlich um ca. 3% zurück. Ressourcen werden knapper, gleichzeitig bleiben die Erwartungen an kirchliche Präsenz, Seelsorge, Bildung, Diakonie und Gemeinschaft hoch. Dazu kommen gesellschaftliche Entwicklungen. Glaube und Spiritualität werden häufiger individuell gelebt, klassische Formen erreichen nicht mehr so viele Menschen wie früher.

In vielen Ortsgemeinden führt das zu einer spürbaren Überlastung. Besonders dort, wo Haupt- und Ehrenamtliche neben inhaltlicher Arbeit auch umfangreiche Verwaltungs-, Finanz- und Gebäudethemen stemmen müssen. Genau hier müssen wir ansetzen.

Was sind die Ziele der Strukturreform?

Die Strukturreform soll Haupt- und Ehrenamtliche spürbar von Verwaltungs- und Finanzarbeit, sowie Gebäudeverantwortung entlasten, damit mehr Zeit, Kraft und Aufmerksamkeit bleibt, kirchliches Leben vor Ort zu gestalten, Menschen zu begleiten und Gottesdienst, Bildung, Seelsorge, Diakonie sowie Gemeinschaft vor Ort und in Netzwerken zu ermöglichen.

Zugleich zielt sie auf eine zukunftsfähige Steuerung mit klaren Zuständigkeiten und verlässlichen Rahmenbedingungen. Darüber hinaus stärkt sie Multiprofessionalität, indem Teams aus unterschiedlichen Professionen zusammenwirken und das Hauptamt das Ehrenamt unterstützt.

Wer hat die Reformen erarbeitet?

Sämtliche Erkenntnisse von unserem bisherigen Zukunftsprozess bilden die Grundlage für alle weiteren Reformschritte.
Die Landessynode hat auf ihrer Sitzung im November 2025 die Strukturreform beschlossen. Inhaltlich wurde und wird sie unter Beteiligung der Kirchenregierung, des Kollegiums und einer eingesetzten Arbeitsstruktur, unter anderem der AG Strukturreform und weiteren Fachgruppen, vorbereitet und weiter konkretisiert. Im Jahr 2025 fand ein breit angelegter Beteiligungsprozess statt. Mit über 800 haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden unserer Landeskirche wurde diesbezüglich diskutiert, gearbeitet und Erkenntnisse aus diesen Formaten wurden bei der Überarbeitung des Eckpunktepapiers zur Strukturreform berücksichtigt.

Das Ziel war und ist es, Entscheidungen nachvollziehbar zu begründen und die Umsetzung rechtssicher zu gestalten.

Was bedeutet das für die Menschen, die vor Ort Verantwortung tragen?

Zeiten des Wandels sind Herausforderung und Chance zugleich. Mit der Strukturreform werden neue Rahmenbedingungen geschaffen und damit auch neuer Gestaltungsspielraum. Entscheidend ist eine klare Rollenverteilung: Gestaltung geschieht vor Ort, Verwaltung und Absicherung werden regional verantwortet.

Wenn Finanz- und Gebäudeverantwortung künftig stärker auf regionaler Ebene gebündelt werden, entsteht mehr Freiraum für das, was vor Ort trägt: Beziehungen, Ehrenamt, geistliches Leben, Projekte, Kooperationen, Präsenz im Sozialraum. Ortsnahe Gremien* und Teams können sich stärker auf Inhalte, Vernetzung und geistliche Profilbildung konzentrieren.

*Hinweis: Bezeichnungen für neue Ortsgremien und Ortsstrukturen können sich im weiteren Prozess noch ändern.

Vier Propsteien

Die Landessynode hat beschlossen, das überarbeitete Eckpunktepapier umzusetzen, das vier Propsteien vorsieht. Damit werden Leitungs-, Planungs- und Unterstützungsstrukturen gebündelt. So kann verlässlicher gesteuert und besser unterstützt werden.

Regionalkirchengemeinden mit 10.000 bis +15.000 Gemeindegliedern

In den vier Propsteien sollen Regionalkirchengemeinden entstehen, je Propstei bis zu vier, die jeweils eine Größe von mindestens 10.000–15.000 Gemeindegliedern haben. Die Grundidee lautet: Aufgaben, die viel Verwaltungs-, Finanz- und Gebäudekompetenz erfordern, werden auf regionaler Ebene professionell organisiert. Dadurch wird vor Ort mehr Energie für kirchliches Leben frei.

Entlastung bei Verwaltung, Finanzen und Gebäuden, mehr Freiraum für kirchliches Leben

Ein zentrales Anliegen der Strukturreform ist es, Gemeinden und ehrenamtlich Engagierte von umfangreichen Verwaltungsaufgaben zu entlasten. Deshalb werden Zuständigkeiten neu geordnet.

  • Regionale Ebene/Regionalkirchengemeinde: Stärkere Bündelung und Organisation von Verwaltung, Finanzen, Gebäuden und standardisierten Prozessen.
  • An den kirchlichen Orten: Schwerpunkt auf geistlichem Leben, Beziehungen, Angeboten, Mitgestaltung, Kooperationen, Projekten und Netzwerken.

Dabei ist wichtig: Ortsnähe bleibt! Nicht als Verwaltungsprinzip, sondern als Gestaltungsprinzip.

Multiprofessionelle Teams statt Einzelzuständigkeiten

Kirchliches Leben wird künftig stärker in Teams entwickelt und verantwortet, mit unterschiedlichen Gaben und Professionen, zum Beispiel Verkündigung, Kirchenmusik, Pädagogik, Diakonie, Verwaltung und Organisation. Dadurch können Aufgaben sorgfältiger wahrgenommen, Verantwortung geteilt und Vertretungen leichter ermöglicht werden. Außerdem ermöglicht es neue Formen, analog und digital.

Verwaltung im Blick

Parallel zur Strukturreform gibt es den Auftrag, auch eine Verwaltungsstrukturreform zu prüfen, gemeinsam und unter Beteiligung der betroffenen Ebenen. Ziel ist, Abläufe zu vereinfachen, Zuständigkeiten transparenter zu machen und Kosten zu senken.

Wie geht es weiter?

Die Landessynode hat Kirchenregierung und Kollegium beauftragt,

  • bis zur Novembersynode 2026 erste Gesetzentwürfe zur Umsetzung vorzulegen sowie einen Zeitplan für weitere Gesetzesvorhaben.
  • Beteiligungs- und Anhörungsformate so zu gestalten, dass Rückmeldungen aus den Regionen und aus der Praxis sichtbar einfließen.

Wichtig: Die Strukturreform wird nicht über Nacht eingeführt, sondern schrittweise. Mit Übergängen, Kommunikation und Begleitung.

Die Texte/Inhalte der FAQ´s stellen wir hiermit auch als PDF-Druckvorlage für Gemeindebriefe u. Ä. zur Verfügung. Einfach unten auf „Herunterladen“ klicken und gerne nutzen.

Zeitplan

Die Kirchenregierung hat in ihrer Sitzung am 17. Februar einen Zeitplan bis 1. Januar 2027 zur Umsetzung erster Schritte der Strukturreform in der Landeskirche Braunschweig beschlossen.
Für eine schnelle Orientierung befindet sich hier der beschlossene Zeitplan.

Projektstruktur

Durch den Beschluss zum überarbeiteten Eckpunktepapier zur Strukturreform, hat die Landessynode die Kirchenregierung und Kollegium für die weitere Umsetzung beauftragt. Seit Ende Januar 2026 sind wir in folgender Projektstruktur unterwegs:

Weitere Empfehlungen

Auf „Landeskirchen unterwegs“ veröffentlicht Steffen Bauer Impulse und Beobachtungen zu Veränderungsprozessen aller Landeskirchen, auch mit Bezügen zu uns nach Braunschweig. Die Beiträge laden ein, unsere Strukturreform im größeren Zusammenhang zu betrachten.