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, Jonas Babke

Anträge Erprobungsraum Typ B

Antragsfrist bis zum 30.06.2024 verlängert

In unserer Landeskirche wurden im Jahr 2022 die Voraussetzungen dafür geschaffen, neue und zukunftsorientierte Maßnahmen in sogenannten Erprobungsräumen des Typ B zu erproben. Sie dienen der gezielten Erforschung eines abgesteckten Feldes und haben eine Neuorientierung kirchlicher Arbeit zum Ziel. Es geht um Pilotprojekte, die als Vorbilder für eine breitere Umsetzung dienen können. Dabei werden insbesondere auch regionale Besonderheiten berücksichtigt.

Die zum 01.07.2022 in Kraft getretene landeskirchliche Förderrichtlinie (RS 126) beschreibt die Voraussetzungen für eine Projektförderung. Auf dieser Grundlage können Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbände und Propsteien noch Anträge bis zum 30.06.2024 an das Landeskirchenamt richten.

Von Jonas Babke |
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